Wichtige Dokumente aufbewahren: Die neuen Fristen ab 2025 (8 statt 10 Jahre!)

Andi Ashani - Papero Geschäftsführer
Andi Ashani
Veröffentlicht:
17.10.2025
Wichtige Dokumente aufbewahren: Die neuen Fristen ab 2025 (8 statt 10 Jahre!)
Inhaltsverzeichnis

Sie kennen das bestimmt: Der Schrank quillt über, die Ordner platzen aus allen Nähten und Sie fragen sich, was davon eigentlich noch wichtig ist. Die gute Nachricht: Ein großer Teil dieser Papierberge kann bald weg! Und ja, Sie dürfen die verstaubten Kontoauszüge von 2010 schon lange wegwerfen. Noch besser: Ab dem 1. Januar 2025 verkürzt sich die Aufbewahrungsfrist für viele Geschäftsunterlagen wie Rechnungen von zehn auf acht Jahre. Diese Gesetzesänderung ist eine riesige Erleichterung für alle, die Ordnung lieben und Bürokratie hassen.

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Privat vs. Geschäftlich: Der entscheidende Unterschied

Hand aufs Herz: Die größte Verwirrung entsteht oft, weil private Ratschläge und geschäftliche Pflichten durcheinandergeraten. Lasst uns das klar trennen.

Was Privatpersonen wirklich aufbewahren müssen

Für Sie als Privatperson gibt es erstaunlich wenige Gesetze. Es ist aber absolut sinnvoll, bestimmte Dinge aufzuheben:

  • 2 Jahre Pflicht: Handwerkerrechnungen müssen Sie als Nachweis gegen Schwarzarbeit aufbewahren.
  • Empfehlung: Belege für größere Anschaffungen (wegen Garantie), Mietverträge und wichtige Kontoauszüge sollten Sie ca. 3 Jahre behalten.
  • Lebenslang: Urkunden (Geburt, Heirat), Zeugnisse und notarielle Verträge gehören für immer an einen sicheren Ort.

Die strengen Regeln im Geschäftsleben

Für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler gelten knallharte gesetzliche Aufbewahrungspflichten. Der Grund ist einfach: Das Finanzamt muss jeden Geschäftsvorgang lückenlos nachvollziehen können. Und genau hier kommt die große Änderung für 2025 ins Spiel.

Kleines Praxisbeispiel: Die Rechnung für Ihr privat gekauftes Auto können Sie nach Ablauf der Garantie entsorgen. Die Eingangsrechnung für einen Firmenwagen hingegen ist ein Buchungsbeleg und muss – ab 2025 – acht Jahre lang aufbewahrt werden.

Die folgende Infografik zeigt auf einen Blick, wie riesig der Unterschied zwischen den Anforderungen im privaten und geschäftlichen Bereich wirklich ist.

Infografik über wichtige dokumente aufbewahren

Die Gesetzesänderung 2025: Endlich 8 statt 10 Jahre!

Die größte Erleichterung bringt das Wachstumschancengesetz, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Es verkürzt die Aufbewahrungsfrist für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und wertvollen Speicherplatz – ob physisch oder digital – freizuschaufeln.

Was fällt unter die neue 8-Jahres-Frist?

  • Eingangs- und Ausgangsrechnungen
  • Geschäftliche Kontoauszüge
  • Lohn- und Gehaltslisten
  • Kassenberichte
  • Alle Belege, die für die Buchführung relevant sind

Aber Achtung: Die Verkürzung gilt nicht pauschal für alles. Wichtige Unterlagen wie Jahresabschlüsse, Eröffnungsbilanzen und andere zentrale Handelsbücher müssen weiterhin die vollen zehn Jahre aufbewahrt werden. Mehr Details zu den steuerrechtlichen Fristen finden Sie auch auf der Website der IHK Hamburg.

Tabelle: Die wichtigsten Aufbewahrungsfristen ab 2025

Damit Sie nicht den Faden verlieren, haben wir die 15 wichtigsten Dokumententypen und ihre Fristen in einer Tabelle zusammengefasst. Unsere kostenlose PDF-Checkliste können Sie sich direkt herunterladen – so haben Sie alles Wichtige immer griffbereit.

DokumententypAufbewahrungsfrist (ab 2025)Betrifft hauptsächlich
Eingangs-/Ausgangsrechnungen8 JahreUnternehmen, Selbstständige
Kontoauszüge (geschäftlich)8 JahreUnternehmen, Selbstständige
Lohn- und Gehaltslisten8 JahreUnternehmen
Kassenberichte8 JahreUnternehmen, Selbstständige
Reisekostenabrechnungen8 JahreUnternehmen, Selbstständige
Handels- und Geschäftsbriefe6 JahreUnternehmen, Selbstständige
Mahnungen6 JahreUnternehmen, Selbstständige
Jahresabschlüsse & Bilanzen10 JahreUnternehmen
Eröffnungsbilanzen & Inventare10 JahreUnternehmen
Verträge (nach Vertragsende)8 oder 10 JahreAlle
Steuerbescheide10 Jahre (Empfehlung)Alle
Urkunden & ZeugnisseLebenslang (Empfehlung)Alle
SozialversicherungsunterlagenBis zur Rente (Empfehlung)Alle
Handwerkerrechnungen (privat)2 Jahre (Pflicht)Privatpersonen
Kontoauszüge (privat)Keine Pflicht (3 J. empf.)Privatpersonen

➡️ Jetzt herunterladen: PDF-Checkliste "Aufbewahrungsfristen 2025"

Wir verpflichten uns, diese Informationen jährlich zu aktualisieren. So können Sie sicher sein, dass Sie immer auf der rechtssicheren Seite sind.

Die digitale Archivierung GoBD-konform meistern

Mal eben alles einscannen und das Papier für immer loswerden – klingt fantastisch, oder? Damit das Finanzamt Ihre digitalen Belege aber auch anerkennt, müssen Sie die Spielregeln der GoBD beachten. Kurz gesagt: Ihre digitalen Dokumente müssen nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar abgelegt werden.

Eine Person scannt Dokumente an einem modernen Büroarbeplatz

Ein schnell gescanntes JPG-Bild, das lose auf dem Desktop liegt, erfüllt diese Anforderungen nicht. Der Schlüsselbegriff ist „revisionssicher“: Änderungen müssen entweder unmöglich sein oder lückenlos protokolliert werden. Das wird besonders wichtig beim „ersetzenden Scannen“, bei dem Sie das Original nach dem Digitalisieren vernichten dürfen. Dies ist aber nur erlaubt, wenn Ihr digitaler Prozess wasserdicht GoBD-konform ist.

Wenn Sie tiefer in das Thema eintauchen möchten, erfahren Sie in unserem Artikel, wie lange Belege aufbewahrt werden müssen oder finden in unserem Ratgeber wertvolle Tipps zum Datenschutz bei Apps.

Die Lösung: Nie wieder eine Frist verpassen

Handgeschriebene Listen? Kalendereinträge für in acht Jahren? Seien wir ehrlich: Das ist nicht nur mühsam, sondern auch extrem fehleranfällig. Was im Alltag wirklich hilft, ist eine smarte Lösung, die diesen Prozess für Sie automatisiert.

Genau hier setzt Papero an. Der Trick ist, jedem Dokument direkt beim Ablegen ein Verfallsdatum zu geben. Ist die Zeit abgelaufen – also zum Beispiel nach den neuen acht Jahren – bekommen Sie automatisch eine Erinnerung. So stellen Sie sicher, dass Sie nichts Wichtiges zu früh wegwerfen, aber auch keinen unnötigen Ballast mitschleppen.

Der Ablauf ist denkbar einfach:

  1. Dokument scannen: Mit dem Smartphone abfotografieren.
  2. Frist auswählen: Die passende Frist (z.B. 8 Jahre) aus einer Liste wählen.
  3. Speichern & fertig: Den Rest erledigt die Papero App.

Diese Methode gibt Ihnen die Sicherheit, alle gesetzlichen Vorgaben, einschließlich der neuen 8-Jahres-Frist, mühelos einzuhalten und Ihr Archiv schlank und rechtssicher zu halten.

Was tun, wenn die Aufbewahrungsfrist endet?

Wenn ein Dokument seine Frist erreicht hat, kommt der letzte Schritt: die sichere Vernichtung. Papiere mit sensiblen Daten dürfen Sie auf keinen Fall einfach ins Altpapier werfen – ein klarer Verstoß gegen die DSGVO. Für die meisten Dokumente, die im Geschäfts- und Privatleben anfallen, sind Sie mit einem Aktenvernichter der Sicherheitsstufe P-4 auf der sicheren Seite.

Bei großen Mengen lohnt sich ein professioneller Dienstleister, der Ihnen ein offizielles Vernichtungsprotokoll ausstellt. Das ist Ihr Nachweis für die DSGVO-konforme Entsorgung. Die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist könnte der deutschen Wirtschaft laut Schätzungen jährlich rund 800 Millionen Euro an Archivkosten sparen. Mehr zu diesen Einsparpotenzialen bei der Aktenvernichtung finden Sie auf rohprog.de.

Häufige Fragen zu Aufbewahrungsfristen

Muss ich meine privaten Kontoauszüge wirklich aufheben?

Nein, für die meisten Privatpersonen gibt es keine gesetzliche Pflicht. Sie dürfen Kontoauszüge von 2010 also getrost entsorgen. Eine Ausnahme gilt für Personen mit über 500.000 € Jahreseinkommen (6 Jahre Pflicht). Wir empfehlen jedoch, Kontoauszüge freiwillig für 3 Jahre aufzubewahren, um Zahlungen (z.B. für größere Anschaffungen) nachweisen zu können.

Was passiert, wenn ich geschäftliche Dokumente zu früh vernichte?

Das kann teuer werden. Wenn bei einer Betriebsprüfung Belege fehlen, verstößt das gegen die Abgabenordnung (AO) und das Handelsgesetzbuch (HGB). Das Finanzamt schätzt dann Ihre Besteuerungsgrundlage, was fast immer zu hohen Steuernachzahlungen und Bußgeldern führt. Halten Sie daher die Fristen, insbesondere die neue 8-Jahres-Frist ab 2025, unbedingt ein.

Kann ich Originale nach dem Scannen einfach wegwerfen?

Ja, das sogenannte "ersetzende Scannen" ist grundsätzlich erlaubt, aber nur unter den strengen Voraussetzungen der GoBD. Ihr digitaler Prozess muss lückenlos nachvollziehbar und manipulationssicher sein. Wichtig: Dokumente wie notarielle Urkunden, Jahresabschlüsse oder bestimmte Zollpapiere müssen Sie immer im Original aufbewahren.

Wenn Sie sich tiefer mit bewährten Methoden für die Dokumentenverwaltung auseinandersetzen möchten, finden Sie viele weitere praktische Tipps in unserem Papero Blog.


Organisieren Sie Ihre Dokumente und Fristen mühelos mit Papero. Scannen, verwalten und erhalten Sie automatische Erinnerungen, wenn eine Frist abläuft. Testen Sie die App, die Ordnung in Ihr Papierchaos bringt: https://paperoapp.com

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